Banner: AufRecht & Solidarisch. RAV Kongress 13. bis 15. Juni 2025
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AufRecht & Solidarisch – RAV Kongress 13. bis 15. Juni 2025 in Leipzig
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AufRecht –

Solidarisch in autoritären Zeiten

 

Nach unserem „Recht-für-Alle“-Kongress 2023 folgt 2025 der „AufRecht“-Kongress! Wieder in Leipzig, wieder mit einem breitgefächerten inhaltlichen Programm und am Samstag natürlich wieder mit einer Party! Und dieses Mal mit etwas mehr Zeit für Vernetzung und Austausch – durch eine Verlängerung des Kongresses bis in den Sonntag hinein.

Die Zustände seit 2023 sind nicht besser geworden.

Demokratie und Rechtsstaat stehen nicht nur in Deutschland massiv unter Druck. Die autoritären und rechtsradikalen Angriffe auf die solidarische Gesellschaft nehmen überall weiter zu. Wir Anwält*innen nehmen die Auswirkungen einer Politik, in der Hass auf gesellschaftliche Randgruppen, auf Migrant*innen, auf Frauen und Trans*Personen geschürt wird, in unserer täglichen Arbeit sehr genau wahr. Wir sehen, welche konkreten Auswirkungen die rassistisch geführten Debatten zu Migration und Asyl auf unsere Mandant*innen haben. Wir vertreten Menschen, die als Antifaschist*innen staatlicher Verfolgung unterliegen. Oder die in „national befreiten Zonen“ in täglicher Angst leben müssen. Und wir haben es in unserer anwaltlichen Praxis mit Menschen zu tun, die sich antifeministischer Gewalt ausgesetzt sehen oder die als Angehörige sexueller Minderheiten verfolgt werden. Die autoritäre Zuspitzung betrifft aber nicht nur besonders vulnerable und marginalisierte Menschen. Die aktuelle Krise der kapitalistischen Gesellschaft zeigt sich auch an anderen Stellen. Soziale Rechte geraten stark unter Druck, Kolleg*innen vertreten immer häufiger akut von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen und auch der Kampf um Arbeitnehmer*innenrechte reduziert sich im Wesentlichen auf einen Abwehrkampf vor Gericht.

Dieser tägliche Blick in den Abgrund darf nicht dazu führen, dass wir in eine angsterstarrte Passivität verfallen. Wir wollen an einem gemeinsamen langen Wochenende wieder Wege aus der Vereinzelung und der Mutlosigkeit finden. Dabei wollen wir auch unsere eigene Rolle selbstkritisch reflektieren: Wo stehen wir uns selbst im Weg? Warum schaffen wir es nicht immer, unsere Kräfte zu bündeln und uns gemeinsam den Angriffen in den Weg zu stellen? Ist es doch wichtiger denn je, unsere täglichen emanzipatorischen Rechtskämpfe in großer Vielfalt zeigen.

Der „AufRecht“-Kongress will an unsere Erfahrungen von 2023 anknüpfen. Es wird uns auch dieses Mal um viel mehr als um reine Wissensvermittlung gehen. Wir wollen in schwierigen Zeiten Beispiele dafür geben und erfahren, wie wir mit unserem Wissen als Jurist*innen an der Seite sozialer Bewegungen stehen und diese unterstützen können. Und wie wir gemeinsam für die offensive Verteidigung von Menschenrechten und von demokratischer Teilhabe streiten können. Bange machen gilt nicht!


 

Welches Programm erwartet Dich genau?

Nach dem Auftakt am Freitagabend wollen wir am Kongress-Samstag in insgesamt 24 interaktiven Workshops und Gesprächsformaten aktuelle Rechtskämpfe um das Recht und den Zugang zum Recht sichtbar machen, unsere Rollen und Bündnisse reflektieren, und uns für gemeinsame Kämpfe vernetzen.

Die Workshops und Panels werden von kritischen Jurist*innen aus verschiedenen Arbeitsbereichen, juristischen Aktivist*innen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen gemeinsam angeboten.

Im Anschluss wird es am Samstagabend eine ausgelassene Party im Conne Island geben.

Am Sonntag soll sich der Kreis in einer weiteren größeren Diskussion schließen.

Und hier geht es schon zur Anmeldung.

Der Kongress wird veranstaltet vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) und der Werner-Holtfort-Stiftung. Wir danken dem Leipziger Strafverteidiger e.V. für die Unterstützung.


 

Ausschlussklausel:

Gemäß § 21 Abs. 1 SächsVersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen – einschließlich der AfD – angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen.
Wir behalten uns vor, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen.