- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
17. Juni 2023, 10:00 — 12:00
Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen
Wohnrecht ist Menschenrecht. Jede und jeder sollte die Möglichkeit haben menschenwürdig zu wohnen. Leider ist dies immer weniger möglich. Viele Menschen haben schlicht nicht genug Einkommen, um sich eine Wohnung auf dem freien Markt leisten zu können. Leider hat der Staat viele Wohnungen verkauft und die Preisbindung vieler Wohnungen laufen aus, was nicht durch den Bau neuer Sozialwohnungen kompensiert werden kann. Die Städte und Kommunen haben immer weniger Wohnraum, über den sie verfügen und Wohnungssuchenden mit geringerem Einkommen zur Verfügung stellen können. Dies muss sich ändern! Berliner*innen haben sich hier auf den Weg gemacht. Die Intitiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen hat ein erfolgreiches Volksbegehren gestartet. 59,1 % der Berliner*innen stimmten für die Enteignung großer Wohnungsunternehmen. Die Politik windet sich und versucht, die Initiative auszubremsen. Eine Kommission wurde eingesetzt, besetzt mit Expert*innen soll die Machbarkeit geprüft und eigentlich auch die Umsetzung angedacht. Aber ist dies überhaupt möglich? Tatsächlich erlaubt ein Grundgesetzartikel genau dies: Art 15.
Im Rahmen des Workshops wollen wir uns mit den rechtlichen Fragestellungen rund um die Umsetzung der Vergesellschaftung, der Frage der Entschädigung und einer der gesetzlichen Ausgestaltung beschäftigen. Ein zentraler Punkt wird der Bericht über die Arbeit in der Expertenkommission sein.
Referent*innen:
Prof. Dr. Tim Wihl (er/he), Professor für Öffentliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte an der Universität Erfurt. Mitglied der Berliner Expertenkommission zur Umsetzung des Volksentscheides der Inititative Deutsche Wohnen & Co. enteignen
Franziska Brachthäuser (sie/she), FU Berlin
Achim Lindemann (er/he), Aktivist und Sprecher der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen
Moderation: Daniela Rohrlack (sie/she) Rechtsanwältin, Mitglied im RAV,
Julian Hölzel (er/he), Rechtsanwalt und/oder Georg Fähle (er/he), Rechtsanwalt, Mitglied im RAV
Wohnrecht ist Menschenrecht. Jede und jeder sollte die Möglichkeit haben menschenwürdig zu wohnen. Leider ist dies immer weniger möglich. Viele Menschen haben schlicht nicht genug Einkommen, um sich eine Wohnung auf dem freien Markt leisten zu können. Leider hat der Staat viele Wohnungen verkauft und die Preisbindung vieler Wohnungen laufen aus, was nicht durch den Bau neuer Sozialwohnungen kompensiert werden kann. Die Städte und Kommunen haben immer weniger Wohnraum, über den sie verfügen und Wohnungssuchenden mit geringerem Einkommen zur Verfügung stellen können. Dies muss sich ändern! Berliner*innen haben sich hier auf den Weg gemacht. Die Intitiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen hat ein erfolgreiches Volksbegehren gestartet. 59,1 % der Berliner*innen stimmten für die Enteignung großer Wohnungsunternehmen. Die Politik windet sich und versucht, die Initiative auszubremsen. Eine Kommission wurde eingesetzt, besetzt mit Expert*innen soll die Machbarkeit geprüft und eigentlich auch die Umsetzung angedacht. Aber ist dies überhaupt möglich? Tatsächlich erlaubt ein Grundgesetzartikel genau dies: Art 15.
Im Rahmen des Workshops wollen wir uns mit den rechtlichen Fragestellungen rund um die Umsetzung der Vergesellschaftung, der Frage der Entschädigung und einer der gesetzlichen Ausgestaltung beschäftigen. Ein zentraler Punkt wird der Bericht über die Arbeit in der Expertenkommission sein.
Referent*innen:
Prof. Dr. Tim Wihl (er/he), Professor für Öffentliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte an der Universität Erfurt. Mitglied der Berliner Expertenkommission zur Umsetzung des Volksentscheides der Inititative Deutsche Wohnen & Co. enteignen
Franziska Brachthäuser (sie/she), FU Berlin
Achim Lindemann (er/he), Aktivist und Sprecher der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen
Moderation: Daniela Rohrlack (sie/she) Rechtsanwältin, Mitglied im RAV,
Julian Hölzel (er/he), Rechtsanwalt und/oder Georg Fähle (er/he), Rechtsanwalt, Mitglied im RAV
Änderungen am Programm oder bei der Raumaufteilung sind bis zum Kongressbeginn möglich. Bitte informiert Euch ggfs. am Infotisch am Eingang (Foyer) oder folgt den Hinweisen vor Ort.
Für die Teilnahme an allen Veranstaltungen des Wochenendes ist eine Anmeldung bis zum 9.6.2023 erforderlich.
Veranstalter ist der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
in toller Kooperation mit der Refugee Law Clinic Leipzig
Wir danken der Holtfort-Stiftung und dem Leipziger Strafverteidiger e.V. für die Unterstützung.