
14. Juni, 17:00 — 19:00
Deutsche Waffenexporte nach Israel
Der aktuelle Gaza-Krieg wirft drängende Fragen zur Rechtmäßigkeit deutscher Waffenexporte nach Israel auf. Die israelischen Militäroperationen im Gaza-Streifen nach dem 7. Oktober 2023 haben eine humanitäre Krise von historischem Ausmaß in Gaza verursacht. Die umfassend dokumentierten Angriffe auf zivile Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser und Moscheen sowie die weitreichende Zerstörung ziviler Infrastruktur haben nicht nur zehntausende Palästinenser*innen – mehrheitlich Frauen und Kinder – getötet, sondern auch die Lebensgrundlagen der Überlebenden über Jahre hinweg zerstört.
Als zweitgrößter Rüstungsexporteur für Israel nach den USA mit 17,9 Milliarden US-Dollar, hat Deutschland allein 2023 Rüstungsgüter im Wert von 326,5 Millionen Euro an Israel genehmigt. Auch 2024 wurden Rüstungsgüter im Wert von 161 Millionen Euro genehmigt.
Vor diesem Hintergrund unterstützt das European Center for Constitutional and Human Rights e. V. (ECCHR) gemeinsam mit drei palästinensischen Partnerorganisationen – dem Palestinian Center for Human Rights (Gaza), Al Mezan (Gaza) und Al Haq (Ramallah) – seit April 2024 fünf Personen aus Gaza bei einer ganzen Reihe juristischer Interventionen, um deutsche Rüstungsexporte zu verhindern, die in Gaza zum Einsatz kommen. Durch eine militärische Unterstützung einer völkerrechtswidrigen Kriegführung verstößt die Bundesregierung nicht nur gegen nationales Recht und völkerrechtliche Verträge, sondern könnte sich auch der Beihilfe zu Völkerrechtsverstößen schuldig machen. Der Internationale Strafgerichtshof hat im November 2024 Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Netanyahu sowie seinen ehemaligen Verteidigungsminister Gallant erlassen, was die Schwere der Vorwürfe weiter untermauert.
Wir wollen auf dieser Veranstaltung die Grundzüge des deutschen Rüstungsexportkotrollrechts darstellen und kritisch hinterfragen. Ein zentraler Aspekt in dieser Diskussion soll auch die Frage sein, welche Rolle Deutschlands besondere historische Verantwortung – das unverbrüchliche Eintreten für Israels Existenzrecht – und weitere geopolitische Erwägungen in diesen rechtlichen und politischen Auseinandersetzungen spielen.
Angesichts der im letzten Jahr zunehmenden Konfliktlinien zwischen der deutschen „Staatsräson“, der Sicherheit des Staates Israel und dem Völkerrecht soll dieses Spannungsverhältnis kritisch beleuchtet und diskutiert werden.
mit
Dr. Alexander Schwarz, European Center for Constitutional and Human Rights e. V. (ECCHR)
Lisa Wiese, Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Lehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht der Universität Leipzig; Autorin Verfassungsblog
Der aktuelle Gaza-Krieg wirft drängende Fragen zur Rechtmäßigkeit deutscher Waffenexporte nach Israel auf. Die israelischen Militäroperationen im Gaza-Streifen nach dem 7. Oktober 2023 haben eine humanitäre Krise von historischem Ausmaß in Gaza verursacht. Die umfassend dokumentierten Angriffe auf zivile Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser und Moscheen sowie die weitreichende Zerstörung ziviler Infrastruktur haben nicht nur zehntausende Palästinenser*innen – mehrheitlich Frauen und Kinder – getötet, sondern auch die Lebensgrundlagen der Überlebenden über Jahre hinweg zerstört.
Als zweitgrößter Rüstungsexporteur für Israel nach den USA mit 17,9 Milliarden US-Dollar, hat Deutschland allein 2023 Rüstungsgüter im Wert von 326,5 Millionen Euro an Israel genehmigt. Auch 2024 wurden Rüstungsgüter im Wert von 161 Millionen Euro genehmigt.
Vor diesem Hintergrund unterstützt das European Center for Constitutional and Human Rights e. V. (ECCHR) gemeinsam mit drei palästinensischen Partnerorganisationen – dem Palestinian Center for Human Rights (Gaza), Al Mezan (Gaza) und Al Haq (Ramallah) – seit April 2024 fünf Personen aus Gaza bei einer ganzen Reihe juristischer Interventionen, um deutsche Rüstungsexporte zu verhindern, die in Gaza zum Einsatz kommen. Durch eine militärische Unterstützung einer völkerrechtswidrigen Kriegführung verstößt die Bundesregierung nicht nur gegen nationales Recht und völkerrechtliche Verträge, sondern könnte sich auch der Beihilfe zu Völkerrechtsverstößen schuldig machen. Der Internationale Strafgerichtshof hat im November 2024 Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Netanyahu sowie seinen ehemaligen Verteidigungsminister Gallant erlassen, was die Schwere der Vorwürfe weiter untermauert.
Wir wollen auf dieser Veranstaltung die Grundzüge des deutschen Rüstungsexportkotrollrechts darstellen und kritisch hinterfragen. Ein zentraler Aspekt in dieser Diskussion soll auch die Frage sein, welche Rolle Deutschlands besondere historische Verantwortung – das unverbrüchliche Eintreten für Israels Existenzrecht – und weitere geopolitische Erwägungen in diesen rechtlichen und politischen Auseinandersetzungen spielen.
Angesichts der im letzten Jahr zunehmenden Konfliktlinien zwischen der deutschen „Staatsräson“, der Sicherheit des Staates Israel und dem Völkerrecht soll dieses Spannungsverhältnis kritisch beleuchtet und diskutiert werden.
mit
Dr. Alexander Schwarz, European Center for Constitutional and Human Rights e. V. (ECCHR)
Lisa Wiese, Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Lehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht der Universität Leipzig; Autorin Verfassungsblog
Änderungen am Programm und den Zeiten müssen evtl. noch vorgenommen werden – bitte flexibel bleiben.
Veranstalter sind der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) und die Werner-Holtfort-Stiftung. Wir danken dem Leipziger Strafverteidiger e.V. für die Unterstützung.