
15. Juni, 11:00 — 13:00 Hörsaal 1
Rolle der Anwält*innen im Kampf für eine solidarische Gesellschaft
Der Kampf um eine solidarische Gesellschaft ist unser aller Aufgabe. Nur wenn die Zivilgesellschaft, soziale Bewegungen, politische Initiativen, Gewerkschaften, Vereine und Parteien zusammenarbeiten, kann der Angriff von rechts abgewehrt werden und ein gesellschaftlicher Wandel herbeigeführt werden. Nur in der Vielfalt unserer Kompetenzen, Erfahrungen und Möglichkeiten sind wir stark und können erfolgreich sein.
Auch wir Rechtsanwält*innen in unserem Einsatz für ein gleiches Recht für alle sind Teil dieses Kampfes. Rechtskämpfe verstehen wir als Kämpfe für ein solidarisches Recht. Das Recht als Waffe, sich gegen Herrschaft zur Wehr zu setzen, das Recht zugunsten der Schwächeren zu nutzen, so beschreibt es unser Selbstverständnis. Aber was bedeutet das konkret? Können wir tatsächlich die Handlungsmöglichkeiten sozialer Bewegungen erweitern und die Lebensbedingungen von benachteiligten Menschen verbessern? Oder tragen wir nicht oft nur dazu bei, gesellschaftliche Konflikte zu verrechtlichen und damit zu domestizieren?
Müssen wir angesichts der massiven Angriffe auf den Rechtsstaat und die Demokratie nicht unsere Aufgabe darin sehen, zentrale verfassungsrechtliche Positionen zu verteidigen, um damit überhaupt die Grundvoraussetzungen für den Erhalt einer widerständigen und solidarischen Zivilgesellschaft zu erhalten/verteidigen? Bedeutet das jetzt also, in einer Zeit des abnehmenden Lichtes, den Kampf nur noch um den Erhalt (rudimentärer) demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen und Grundsätze? Oder geht da vielleicht doch noch mehr?
Diese Fragen wollen wir auf dem Abschlusspanel unseres Kongresses „AufRecht!“ diskutieren. Dabei haben wir bewusst der nicht-anwaltlichen Perspektive den Vorrang gegeben. Wir wollen mit Aktivist*innen, rechtspolitisch Aktiven die Frage diskutieren, wie sie die Arbeit von solidarischen Anwält*innen wahrnehmen und wo sie unsere Aufgabe im Kampf um eine solidarische Gesellschaft sehen.
Referent*innen:
Andrea Hübler, Politikwissenschaftlerin und Geschäftsführerin der RAA Sachsen e.V.
Inva Halili, Gewerkschaftssekretärin ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Georg Restle, Journalist (angefragt)
N.N. aus dem Bereich Verfassungsblog/Frag den Staat
Der Kampf um eine solidarische Gesellschaft ist unser aller Aufgabe. Nur wenn die Zivilgesellschaft, soziale Bewegungen, politische Initiativen, Gewerkschaften, Vereine und Parteien zusammenarbeiten, kann der Angriff von rechts abgewehrt werden und ein gesellschaftlicher Wandel herbeigeführt werden. Nur in der Vielfalt unserer Kompetenzen, Erfahrungen und Möglichkeiten sind wir stark und können erfolgreich sein.
Auch wir Rechtsanwält*innen in unserem Einsatz für ein gleiches Recht für alle sind Teil dieses Kampfes. Rechtskämpfe verstehen wir als Kämpfe für ein solidarisches Recht. Das Recht als Waffe, sich gegen Herrschaft zur Wehr zu setzen, das Recht zugunsten der Schwächeren zu nutzen, so beschreibt es unser Selbstverständnis. Aber was bedeutet das konkret? Können wir tatsächlich die Handlungsmöglichkeiten sozialer Bewegungen erweitern und die Lebensbedingungen von benachteiligten Menschen verbessern? Oder tragen wir nicht oft nur dazu bei, gesellschaftliche Konflikte zu verrechtlichen und damit zu domestizieren?
Müssen wir angesichts der massiven Angriffe auf den Rechtsstaat und die Demokratie nicht unsere Aufgabe darin sehen, zentrale verfassungsrechtliche Positionen zu verteidigen, um damit überhaupt die Grundvoraussetzungen für den Erhalt einer widerständigen und solidarischen Zivilgesellschaft zu erhalten/verteidigen? Bedeutet das jetzt also, in einer Zeit des abnehmenden Lichtes, den Kampf nur noch um den Erhalt (rudimentärer) demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen und Grundsätze? Oder geht da vielleicht doch noch mehr?
Diese Fragen wollen wir auf dem Abschlusspanel unseres Kongresses „AufRecht!“ diskutieren. Dabei haben wir bewusst der nicht-anwaltlichen Perspektive den Vorrang gegeben. Wir wollen mit Aktivist*innen, rechtspolitisch Aktiven die Frage diskutieren, wie sie die Arbeit von solidarischen Anwält*innen wahrnehmen und wo sie unsere Aufgabe im Kampf um eine solidarische Gesellschaft sehen.
Referent*innen:
Andrea Hübler, Politikwissenschaftlerin und Geschäftsführerin der RAA Sachsen e.V.
Inva Halili, Gewerkschaftssekretärin ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Georg Restle, Journalist (angefragt)
N.N. aus dem Bereich Verfassungsblog/Frag den Staat
Änderungen am Programm und den Zeiten müssen evtl. noch vorgenommen werden – bitte flexibel bleiben.
Veranstalter sind der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) und die Werner-Holtfort-Stiftung. Wir danken dem Leipziger Strafverteidiger e.V. für die Unterstützung.