Logo des Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein e.V., ein Quadrat in einem dunklen Rotton, darauf steht in serifenbetonten Kapitalen die Abkürzung RAV AufRecht & Solidarisch RAV Kongress 13. bis 15. Juni 2025

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Programm

14. Juni, 14:0016:00

14. Juni, 14:0016:00

Brauchen wir ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit?

Wir Anwält*innen haben es, Ärzt*innen, Hebammen und Steuerberater*innen auch: das Recht vor den Strafverfolgungsbehörden zu schweigen, wenn es um unsere Mandant*innen geht. Geschützt wird das Vertrauensverhältnis, dass wir zu unseren Mandant*innen haben. Wir dürfen ja auch nichts über das Mandatsverhältnis offenbaren.

Fachkräfte der Sozialen Arbeit haben dies nicht, obwohl auch sie mit Menschen auf Grundlage eines Vertrauensverhältnisses arbeiten, sei es im betreuten Wohnen, in der aufsuchenden Sozialarbeit, im Rahmen der Jugend- oder Straffälligenberatung, in Fanprojekten oder im Frauen*haus. Dies erscheint nicht nur ungerecht und wertet Menschen ab, die in diesem Bereich arbeiten. Es führt sie auch tagtäglich in das Dilemma, wie weit sie sich auf ihre Klient*innen einlassen. Handeln sie professionell und engagiert für ihre Klient*innen riskieren sie, dass sie das ihnen bekannte Wissen im Strafverfahren vor Gericht oder Staatsanwaltschaft offenbaren müssen. Wenn sie sich dann trotzdem standhaft weigern, drohen Ordnungsmittel oder wie jüngst in Karlsruhe sogar eine Strafverfolgung wegen Strafvereitelung.

Dieser Spagat ist nicht hinnehmbar, zumal Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen § 203 StGB unterfallen, also schweigepflichtig sind. Aber anders als bei uns zieht die Schweigepflicht ein Schweigerecht nicht nach sich, wenn wir einmal von Berater*innen in Schwangerschaftskonflikt – oder Drogenberatungsstellen absehen.

Wenn wir den gesellschaftlichen Auftrag der Sozialen Arbeit ernst nehmen, muss sich dies ändern. Schon seit bald 50 Jahren wird dies von Fachkräften der Sozialen Arbeit gefordert, bisher leider erfolglos.

Im Rahmen dieser AG wollen wir uns dieser Fragestellung annehmen, das Dilemma, in dem sich Sozialarbeitende befinden, beleuchten und zuspitzen, Gegenargumente aus dem Blick des staatlichen Verfolgungsinteresse beleuchten und Reformvorschläge diskutieren.

Referenten:
Georg Grohmann, Sprecher des Bündnis für eine ZVR in der sozialen Arbeit, Vorsitzender BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit, Leipzig
Benjamin Raabe, Rechtsanwalt Berlin, RAV Mitglied
N.N.

Moderation: Doreen Blasig-Vonderlin, Rechtsanwältin Leipzig, RAV Mitglied

Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) setzt sich für eine Reform des § 53 StPO ein. Ziel ist die Aufnahme von Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPO. Als breites Bündnis innerhalb der Profession der Sozialen Arbeit unterstützt es betroffene Sozialarbeiter*innen, deren Arbeitsbeziehungen und Arbeitsgrundlagen durch das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht bedroht sind.

Website des BfZ: https://www.zeugnis-verweigern.de/
Materialsammlung zum fehlenden ZVR in der Sozialen Arbeit: https://www.zeugnis-verweigern.de/material/
Instagram: https://www.instagram.com/zvr_sozialearbeit/

Änderungen am Programm und den Zeiten müssen evtl. noch vorgenommen werden – bitte flexibel bleiben.

Veranstalter sind der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) und die Werner-Holtfort-Stiftung. Wir danken dem Leipziger Strafverteidiger e.V. für die Unterstützung.