
13. Juni, 10:00 — 15:30
Datenschutz in der Rechtsanwält*innen-Kanzlei
Die Fortbildung „Datenschutz für Rechtsanwält*innen“ besteht aus zwei Teilen: Im ersten Teil werden praxisorientierte Grundlagen des betrieblichen Datenschutzes in Anwaltskanzleien vermittelt. Dies beinhaltet eine systematische Einführung in die DSGVO (Rechtsgrundlagen, Rechenschaftspflichten und Dokumentation, Auswahl und Einbindung von Dienstleistern, Informationspflichten sowie Umgang mit Betroffenenrechten unter Berücksichtigung berufsrechtlicher Besonderheiten).
Der zweite Teil der fokussiert sich auf den Datenschutz als Werkzeug in der anwaltlichen Vertretung. Hier wird ein Überblick über die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung in Behörden wie Polizei, Staatsanwaltschaft oder BAMF sowie durch Gerichte gegeben. Auch ausgewählte Aspekte des Beschäftigtendatenschutzes werden beleuchtet. Im Kern stehen dabei Betroffenenrechte wie Auskunft und Löschung, aber auch der datenschutzrechtliche Anspruch auf immateriellen Schadenersatz.
Referentinnen
Manja Hauschild und Elisabeth Niekrenz (Anwältinnen, Spirit Legal)
Teilnahmebetrag (diese Fortbildung ist nicht Teil des Kongresses und insofern nicht in der Teilnahmegebühr enthalten)
xx/xx € (Preise kommen….) für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
xx/xx € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldung (bitte bis xx.06.2025 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV fortbildung@rav.de)
Die Fortbildung „Datenschutz für Rechtsanwält*innen“ besteht aus zwei Teilen: Im ersten Teil werden praxisorientierte Grundlagen des betrieblichen Datenschutzes in Anwaltskanzleien vermittelt. Dies beinhaltet eine systematische Einführung in die DSGVO (Rechtsgrundlagen, Rechenschaftspflichten und Dokumentation, Auswahl und Einbindung von Dienstleistern, Informationspflichten sowie Umgang mit Betroffenenrechten unter Berücksichtigung berufsrechtlicher Besonderheiten).
Der zweite Teil der fokussiert sich auf den Datenschutz als Werkzeug in der anwaltlichen Vertretung. Hier wird ein Überblick über die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung in Behörden wie Polizei, Staatsanwaltschaft oder BAMF sowie durch Gerichte gegeben. Auch ausgewählte Aspekte des Beschäftigtendatenschutzes werden beleuchtet. Im Kern stehen dabei Betroffenenrechte wie Auskunft und Löschung, aber auch der datenschutzrechtliche Anspruch auf immateriellen Schadenersatz.
Referentinnen
Manja Hauschild und Elisabeth Niekrenz (Anwältinnen, Spirit Legal)
Teilnahmebetrag (diese Fortbildung ist nicht Teil des Kongresses und insofern nicht in der Teilnahmegebühr enthalten)
xx/xx € (Preise kommen….) für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
xx/xx € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldung (bitte bis xx.06.2025 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV fortbildung@rav.de)
Änderungen am Programm und den Zeiten müssen evtl. noch vorgenommen werden – bitte flexibel bleiben.
Veranstalter sind der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) und die Werner-Holtfort-Stiftung. Wir danken dem Leipziger Strafverteidiger e.V. für die Unterstützung.