
14. Juni, 14:00 — 16:00
Heimliche Überwachung im Gefahrenabwehrrecht – gefährliche „Gefährder“-Überwachung –
Seit 2008 sind in Polizeigesetzen in Deutschland immer mehr Befugnisse aufgetaucht, die eine heimliche Überwachung außerhalb von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ermöglichen. Betroffen von solchen heimlichen Maßnahmen wie Observationen oder technischer Überwachung, die auch für die Polizei sehr aufwendig sein können, sind sehr häufig Personen, die von der Polizei als „Gefährder“ eingestuft werden. Dabei ist der Begriff „Gefährder“ gesetzlich nicht geregelt und eine entsprechende Einstufung kaum angreifbar, weil sie ebenfalls heimlich erfolgt.
Eine Kontrolle solcher teilweise langjährigen polizeilichen Überwachung ist quasi nicht gegeben, weil aus angeblichen Geheimnisschutzgründen die Betroffenen auch im Nachhinein fast nie über solche Maßnahmen unterrichtet werden, obwohl Benachrichtigungen gesetzlich vorgesehen sind. Die Polizei gebärdet sich hier wie ein Geheimdienst.
In Einzelfällen sind solche Überwachungen gleichwohl bekannt geworden. Aus diesen Fällen aus der Praxis lässt sich ablesen, wie das „Gefährder“-Konzept und die heimliche gefahrenabwehrrechtliche Überwachung funktionieren und welche Gefahren sie für die Betroffenen mit sich bringen.
Referent*innen
ein*e Betroffene*r
Dr. Anna Luczak, Rechtsanwältin Berlin, Mitglied im RAV
Eric Töpfer, Wiss. Mitarbeiter am DIMR im Bereich Polizei und Überwachung
Seit 2008 sind in Polizeigesetzen in Deutschland immer mehr Befugnisse aufgetaucht, die eine heimliche Überwachung außerhalb von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ermöglichen. Betroffen von solchen heimlichen Maßnahmen wie Observationen oder technischer Überwachung, die auch für die Polizei sehr aufwendig sein können, sind sehr häufig Personen, die von der Polizei als „Gefährder“ eingestuft werden. Dabei ist der Begriff „Gefährder“ gesetzlich nicht geregelt und eine entsprechende Einstufung kaum angreifbar, weil sie ebenfalls heimlich erfolgt.
Eine Kontrolle solcher teilweise langjährigen polizeilichen Überwachung ist quasi nicht gegeben, weil aus angeblichen Geheimnisschutzgründen die Betroffenen auch im Nachhinein fast nie über solche Maßnahmen unterrichtet werden, obwohl Benachrichtigungen gesetzlich vorgesehen sind. Die Polizei gebärdet sich hier wie ein Geheimdienst.
In Einzelfällen sind solche Überwachungen gleichwohl bekannt geworden. Aus diesen Fällen aus der Praxis lässt sich ablesen, wie das „Gefährder“-Konzept und die heimliche gefahrenabwehrrechtliche Überwachung funktionieren und welche Gefahren sie für die Betroffenen mit sich bringen.
Referent*innen
ein*e Betroffene*r
Dr. Anna Luczak, Rechtsanwältin Berlin, Mitglied im RAV
Eric Töpfer, Wiss. Mitarbeiter am DIMR im Bereich Polizei und Überwachung
Änderungen am Programm und den Zeiten müssen evtl. noch vorgenommen werden – bitte flexibel bleiben.
Veranstalter sind der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) und die Werner-Holtfort-Stiftung. Wir danken dem Leipziger Strafverteidiger e.V. für die Unterstützung.