
14. Juni, 10:00 — 12:00
Missbrauch des Asylbewerberleistungsgesetzes als Instrument der Migrationssteuerung
Das Asylbewerberleistungsgesetz als ein Baustein zur Sicherstellung des sozio-kulturellen Existenzminimums für alle Menschen wird seit jeher und entgegen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts als Instrument der Migrationssteuerung benutzt und missbraucht. Das Gesetz unterliegt damit permanenten Verschärfungen wie aktuell der Einführung von Bezahlkarten oder dem vollständigen Leistungsausschluss für Geflüchtete, die sich im Dublin-Verfahren befinden.
In dem Workshop wollen wir, ausgehend von den verfassungsrechtlichen Vorgaben im Existenzsicherungsrecht und einem kurzen Abriss der letzten Gesetzesverschärfungen, die aktuellen Problemlagen im Bereich des AsylbLG darstellen, gemeinsam Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und weiterentwickeln.
mit
Raik Höfler, Rechtsanwalt (SozR) Leipzig, Mitglied im RAV
Sven Adam, Rechtsanwalt (SozR) Göttingen, Mitglied im RAV-Mitglied
Das Asylbewerberleistungsgesetz als ein Baustein zur Sicherstellung des sozio-kulturellen Existenzminimums für alle Menschen wird seit jeher und entgegen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts als Instrument der Migrationssteuerung benutzt und missbraucht. Das Gesetz unterliegt damit permanenten Verschärfungen wie aktuell der Einführung von Bezahlkarten oder dem vollständigen Leistungsausschluss für Geflüchtete, die sich im Dublin-Verfahren befinden.
In dem Workshop wollen wir, ausgehend von den verfassungsrechtlichen Vorgaben im Existenzsicherungsrecht und einem kurzen Abriss der letzten Gesetzesverschärfungen, die aktuellen Problemlagen im Bereich des AsylbLG darstellen, gemeinsam Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und weiterentwickeln.
mit
Raik Höfler, Rechtsanwalt (SozR) Leipzig, Mitglied im RAV
Sven Adam, Rechtsanwalt (SozR) Göttingen, Mitglied im RAV-Mitglied
Änderungen am Programm und den Zeiten müssen evtl. noch vorgenommen werden – bitte flexibel bleiben.
Veranstalter sind der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) und die Werner-Holtfort-Stiftung. Wir danken dem Leipziger Strafverteidiger e.V. für die Unterstützung.