Logo des Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein e.V., ein Quadrat in einem dunklen Rotton, darauf steht in serifenbetonten Kapitalen die Abkürzung RAV AufRecht & Solidarisch RAV Kongress 13. bis 15. Juni 2025

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Programm

14. Juni, 10:0012:00

14. Juni, 10:0012:00

Nutzung von Künstlicher Intelligenz durch Strafverfolgungsbehörden

 

Die Angebote neuer Large Language Models sind auch für Strafverfolgungsbehörden attraktiv. So wirbt etwa Marktführer Cellebrite für seine KI Pathfinder: „Cellebrite Pathfinder analysiert einzelne Chat-Nachrichten und vollständige Chat-Gespräche mit einem optimierten, mehrsprachigen und auf maschinellem Lernen basierenden Sprachmodell. Das Programm erkennt die Bedeutung einer Nachricht und markiert diese, wenn sie im Zusammenhang mit Themen wie Drogen, Geld, Strafverfolgung oder anderen Themen steht (…).“ Rechtsgrundlagen für diesen Einsatz künstlicher Intelligenz sieht die Strafprozessordnung bislang nicht vor.

In den USA ist das Programm Compas bereits länger im Einsatz und unterstützt Richter*innen bei Prognoseentscheidungen, bspw. bei der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung. Dabei hat Forschung ergeben, dass schwarze Angeschuldigte doppelt so häufig fälschlicherweise in Hochrisikoklasse einsortiert werden, bei weißen Angeschuldigten ist es andersrum.

Welche Position wollen wir zum kommenden Einsatz von KI durch Ermittlungsbehörden erarbeiten?

mit
Prof. Dr. Tobias Singelnstein, Goethe-Uni Frankfurt, Mitglied im RAV
Kilian Vieth-Ditlmann, algorithmwatch.org

Zum Einlesen:

Singelnstein_Künstliche Intelligenz und soziale Kontrolle

Änderungen am Programm und den Zeiten müssen evtl. noch vorgenommen werden – bitte flexibel bleiben.

Veranstalter sind der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) und die Werner-Holtfort-Stiftung. Wir danken dem Leipziger Strafverteidiger e.V. für die Unterstützung.