
14. Juni, 10:00 — 12:00
Präzedenzurteil zum Vernichtungslager Sobibor 1950
Über das Zustandekommen und die Umstände eines außergewöhnlichen NS-Prozesses
Im Mai 2011 fällte das Landgericht München II gegen John Demjanjuk ein spektakuläres Urteil, das international durch die Presse ging. Die Richter sahen den ehemaligen Trawniki, der im Vernichtungslager Sobibor Dienst geleistet hatte, als Mordgehilfen an, ohne dass ein konkreter Tatnachweis vorlag. Bei genauerem Blick in die westdeutsche juristische NS-Aufarbeitungsgeschichte erweist sich, dass dieses Urteil, das vermeintlich einen „revolutionäre Bruch“ mit der Rechtssprechungspraxis seit den 1960er Jahren darstellte, einen Vorläufer hatte. In dem frühen Frankfurter Sobibor-Prozess 1950 hatte das Schwurgericht im Zuge der Verurteilung des Sobibor Wachmanns Hubert Gomerski in seinem Urteil die juristische Grundlage der grundsätzlichen Gehilfenstrafbarkeit ausbuchstabiert. Die einzigen Beweismittel in diesem Prozess waren die jüdischen Zeug*innen, die als polnisch-jüdische Displaced Persons noch in Deutschland waren.
Referentin
Dagi Knellessen, Historikerin am Deutschen Historischen Museum in Berlin.
Moderation: Ronald Hirte, Historiker, Mitarbeiter der Bildungsabteilung der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora
Literaturhinweis zum Einlesen:
Über das Zustandekommen und die Umstände eines außergewöhnlichen NS-Prozesses
Im Mai 2011 fällte das Landgericht München II gegen John Demjanjuk ein spektakuläres Urteil, das international durch die Presse ging. Die Richter sahen den ehemaligen Trawniki, der im Vernichtungslager Sobibor Dienst geleistet hatte, als Mordgehilfen an, ohne dass ein konkreter Tatnachweis vorlag. Bei genauerem Blick in die westdeutsche juristische NS-Aufarbeitungsgeschichte erweist sich, dass dieses Urteil, das vermeintlich einen „revolutionäre Bruch“ mit der Rechtssprechungspraxis seit den 1960er Jahren darstellte, einen Vorläufer hatte. In dem frühen Frankfurter Sobibor-Prozess 1950 hatte das Schwurgericht im Zuge der Verurteilung des Sobibor Wachmanns Hubert Gomerski in seinem Urteil die juristische Grundlage der grundsätzlichen Gehilfenstrafbarkeit ausbuchstabiert. Die einzigen Beweismittel in diesem Prozess waren die jüdischen Zeug*innen, die als polnisch-jüdische Displaced Persons noch in Deutschland waren.
Referentin
Dagi Knellessen, Historikerin am Deutschen Historischen Museum in Berlin.
Moderation: Ronald Hirte, Historiker, Mitarbeiter der Bildungsabteilung der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora
Literaturhinweis zum Einlesen:
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Veranstalter sind der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) und die Werner-Holtfort-Stiftung. Wir danken dem Leipziger Strafverteidiger e.V. für die Unterstützung.