
14. Juni, 10:00 — 12:00
Reproduktive Rechte, § 218 StGB
Zum vorzeitigen Ende der letzten Legislatur hat der Bundestag die historische Chance verpasst, den Schwangerschaftsabbruch endlich zu entkriminalisieren. Dabei hätte es eine Mehrheit im Bundestag gegeben. Doch mit der Begründung, dies müsse erst in Ruhe diskutiert werden, wurde die Initiative zur (teilweisen) Entkriminalisierung im Rechtsausschuss geparkt und damit aufgegeben.
Seit über 150 Jahren gilt § 218 Strafgesetzbuch, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Und seit über hundert Jahren wird gegen diese repressive Norm gekämpft. § 218 ist unvereinbar mit geltenden Grundrechten wie dem Recht auf körperliche Integrität, der (reproduktiven) Selbstbestimmung, dem Recht auf Zukunft und Familienplanung, auf politische und gesellschaftliche Teilhabe, auf Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung.
Das Festhalten an § 218 steht für ein Frauen*- und Familienbild aus der Kaiserzeit, für reproduktive Unterdrückung, für Antifeminismus und Patriarchat, aber auch für das politische Versagen fortschrittlicher Kräfte, wenn es um „Frauenfragen“ zu gehen scheint. Zweimal, 1975 und 1993, hat das Bundesverfassungsgericht gegen eine Mehrheit in Parlament und Bevölkerung entschieden, dass es eine Austragungspflicht jeder (auch ungewollt) Schwangeren gebe. Und schon in der Weimarer Republik konnten sich Gesetzentwürfe für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, für Wochenbett, Mutterschutz, Kinderbetreuung und eine familienfreundlichere Arbeitswelt nicht durchsetzen.
Die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist eingebettet in Verhältnisse reproduktiver Rechtlosigkeit und Repression. Während bestimmte Frauen* (deutsch, weiß, gesund) gezwungen werden sollen, (mehr) Kinder zu bekommen, wird Menschen mit Behinderungen, von Rassismus Betroffenen, queeren Personen und Armen die Familiengründung unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert. Seit dem Kaiserreich waren die deutschen Staaten von rassistischen, klassistischen, behindertenfeindlichen und misogynen Bevölkerungspolitiken geprägt. Diese wirken bis heute in verschiedenen Formen fort, von Zwangssterilisationen und der Trennung von Eltern und Kindern über heteronormatives Familienrecht bis zum rechtswidrigen Ausschluss von Familienleistungen.
In diesem Panel wollen wir uns den Stand reproduktiver Rechte in Deutschland anschauen. Neben dem Blick in Geschichte und Gegenwart möchten wir ins Handeln kommen. Was können wir aus rechtspolitischen Kämpfen gegen § 218 lernen? Welche Bedeutung kann das von Schwarzen Bürgerrechts-Aktivist*innen entwickelte Konzept reproduktiver Gerechtigkeit entfalten? Wie können politische Kämpfe um reproduktive Rechte solidarisch gestaltet werden? Wie geht es weiter?
Referent*innen
N.N.
Zum vorzeitigen Ende der letzten Legislatur hat der Bundestag die historische Chance verpasst, den Schwangerschaftsabbruch endlich zu entkriminalisieren. Dabei hätte es eine Mehrheit im Bundestag gegeben. Doch mit der Begründung, dies müsse erst in Ruhe diskutiert werden, wurde die Initiative zur (teilweisen) Entkriminalisierung im Rechtsausschuss geparkt und damit aufgegeben.
Seit über 150 Jahren gilt § 218 Strafgesetzbuch, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Und seit über hundert Jahren wird gegen diese repressive Norm gekämpft. § 218 ist unvereinbar mit geltenden Grundrechten wie dem Recht auf körperliche Integrität, der (reproduktiven) Selbstbestimmung, dem Recht auf Zukunft und Familienplanung, auf politische und gesellschaftliche Teilhabe, auf Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung.
Das Festhalten an § 218 steht für ein Frauen*- und Familienbild aus der Kaiserzeit, für reproduktive Unterdrückung, für Antifeminismus und Patriarchat, aber auch für das politische Versagen fortschrittlicher Kräfte, wenn es um „Frauenfragen“ zu gehen scheint. Zweimal, 1975 und 1993, hat das Bundesverfassungsgericht gegen eine Mehrheit in Parlament und Bevölkerung entschieden, dass es eine Austragungspflicht jeder (auch ungewollt) Schwangeren gebe. Und schon in der Weimarer Republik konnten sich Gesetzentwürfe für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, für Wochenbett, Mutterschutz, Kinderbetreuung und eine familienfreundlichere Arbeitswelt nicht durchsetzen.
Die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist eingebettet in Verhältnisse reproduktiver Rechtlosigkeit und Repression. Während bestimmte Frauen* (deutsch, weiß, gesund) gezwungen werden sollen, (mehr) Kinder zu bekommen, wird Menschen mit Behinderungen, von Rassismus Betroffenen, queeren Personen und Armen die Familiengründung unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert. Seit dem Kaiserreich waren die deutschen Staaten von rassistischen, klassistischen, behindertenfeindlichen und misogynen Bevölkerungspolitiken geprägt. Diese wirken bis heute in verschiedenen Formen fort, von Zwangssterilisationen und der Trennung von Eltern und Kindern über heteronormatives Familienrecht bis zum rechtswidrigen Ausschluss von Familienleistungen.
In diesem Panel wollen wir uns den Stand reproduktiver Rechte in Deutschland anschauen. Neben dem Blick in Geschichte und Gegenwart möchten wir ins Handeln kommen. Was können wir aus rechtspolitischen Kämpfen gegen § 218 lernen? Welche Bedeutung kann das von Schwarzen Bürgerrechts-Aktivist*innen entwickelte Konzept reproduktiver Gerechtigkeit entfalten? Wie können politische Kämpfe um reproduktive Rechte solidarisch gestaltet werden? Wie geht es weiter?
Referent*innen
N.N.
Änderungen am Programm und den Zeiten müssen evtl. noch vorgenommen werden – bitte flexibel bleiben.
Veranstalter sind der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) und die Werner-Holtfort-Stiftung. Wir danken dem Leipziger Strafverteidiger e.V. für die Unterstützung.