
13. Juni, 10:00 — 15:30
Informationsfreiheit in der anwaltlichen Praxis
Auch wenn die Unionsparteien jüngst forderten, das Informationsfreiheitsgesetz in seiner jetzigen Form abzuschaffen, ist ein Ende der Informationsfreiheit glücklicherweise erst einmal nicht in Sicht. Nach wie vor gehören Informationsrechte zu den wichtigsten Werkzeugen, um demokratische Kontrolle und Teilhabe zu ermöglichen. In autoritärer werdenden Zeiten ist Informationsfreiheit wichtiger denn je.
Ziel der Fortbildung ist es, unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung einen Überblick über das Informationsrecht zu geben, wobei der Schwerpunkt auf dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), dem Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie presserechtlichen Auskunftsansprüchen liegen wird. Daneben werden wir auch der Frage nachgehen, wie Anwält*innen sich Informationszugangsrechte für die Tätigkeit in anderen Rechtsbereichen zunutze machen können und wie das Informationsfreiheitsrecht in der politischen Kampagnenarbeit helfen kann.
Inhaltlich setzen wir uns u.a. mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen nach dem IFG ein Anspruch auf Zugang zu Messengerkommunikation oder SMS von Regierungsvertretern besteht. Wir werden besprechen, wie weit presserechtliche Auskunftsansprüche von Online-Medien reichen und inwieweit das UIG auch gegenüber juristischen Personen des Privatrechts gilt.
Außerdem besprechen wir, wie das Informationsfreiheitsrecht zum Beispiel für die Arbeit in folgenden Rechtsgebieten genutzt werden kann:
- Migrationsrecht: Welche Unterlagen können etwa beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dem Auswärtigen Amt oder Ausländerbehörden angefragt werden und wie helfen sie bei der Arbeit im Asyl- und Migrationsrecht?
- Versammlungs-/Ordnungsrecht: Inwieweit ist die Polizei nach den Informationsfreiheitsgesetzen verpflichtet und welche Unterlagen könnten etwa im Bereich des Versammlungsrechts hilfreich sein?
- Umweltrecht: Wie kann das UIG bei der Vorbereitung von Verbandsklagen genutzt werden?
Schließlich wollen wir auch in einen Austausch über die Bedeutung des Informationsfreiheitsrechts aus anwaltlicher Perspektive unter veränderten politischen Rahmenbedingungen kommen. Was bedeutet Informationsfreiheit, wenn staatliche Politik immer autoritärer wird und Grund- und Menschenrechte unter Druck stehen? Welche Strategien gibt es?
Referent*innen
Anna Gilsbach (sie/ihr), Rechtsanwältin, RAV-Vorstand
Hannah Vos (sie/ihr), Rechtsanwältin, Head of Legal bei FragDenStaat
Ida Westphal (sie/ihr), Legal Team und Climate Helpdesk bei FragDenStaat
Teilnahmebetrag (diese Fortbildung ist nicht Teil des Kongresses und insofern nicht in der Teilnahmegebühr enthalten)
110,00/130,00 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
160,00/220,00 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder
(jew. incl. MwSt.)
Anmeldung (bitte bis 05.06.2025 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV fortbildung@rav.de)
25_14_Informationsfreiheit in der anwaltlichen Praxis_13.06.25 Leipzig
Termin: 13.6.2025 | 10-15.30 Uhr (5 Zeitstunden nach FAO)
Ort: Sportcampus Uni Leipzig | Jahnallee 59 | 04109 Leipzig
Auch wenn die Unionsparteien jüngst forderten, das Informationsfreiheitsgesetz in seiner jetzigen Form abzuschaffen, ist ein Ende der Informationsfreiheit glücklicherweise erst einmal nicht in Sicht. Nach wie vor gehören Informationsrechte zu den wichtigsten Werkzeugen, um demokratische Kontrolle und Teilhabe zu ermöglichen. In autoritärer werdenden Zeiten ist Informationsfreiheit wichtiger denn je.
Ziel der Fortbildung ist es, unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung einen Überblick über das Informationsrecht zu geben, wobei der Schwerpunkt auf dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), dem Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie presserechtlichen Auskunftsansprüchen liegen wird. Daneben werden wir auch der Frage nachgehen, wie Anwält*innen sich Informationszugangsrechte für die Tätigkeit in anderen Rechtsbereichen zunutze machen können und wie das Informationsfreiheitsrecht in der politischen Kampagnenarbeit helfen kann.
Inhaltlich setzen wir uns u.a. mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen nach dem IFG ein Anspruch auf Zugang zu Messengerkommunikation oder SMS von Regierungsvertretern besteht. Wir werden besprechen, wie weit presserechtliche Auskunftsansprüche von Online-Medien reichen und inwieweit das UIG auch gegenüber juristischen Personen des Privatrechts gilt.
Außerdem besprechen wir, wie das Informationsfreiheitsrecht zum Beispiel für die Arbeit in folgenden Rechtsgebieten genutzt werden kann:
- Migrationsrecht: Welche Unterlagen können etwa beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dem Auswärtigen Amt oder Ausländerbehörden angefragt werden und wie helfen sie bei der Arbeit im Asyl- und Migrationsrecht?
- Versammlungs-/Ordnungsrecht: Inwieweit ist die Polizei nach den Informationsfreiheitsgesetzen verpflichtet und welche Unterlagen könnten etwa im Bereich des Versammlungsrechts hilfreich sein?
- Umweltrecht: Wie kann das UIG bei der Vorbereitung von Verbandsklagen genutzt werden?
Schließlich wollen wir auch in einen Austausch über die Bedeutung des Informationsfreiheitsrechts aus anwaltlicher Perspektive unter veränderten politischen Rahmenbedingungen kommen. Was bedeutet Informationsfreiheit, wenn staatliche Politik immer autoritärer wird und Grund- und Menschenrechte unter Druck stehen? Welche Strategien gibt es?
Referent*innen
Anna Gilsbach (sie/ihr), Rechtsanwältin, RAV-Vorstand
Hannah Vos (sie/ihr), Rechtsanwältin, Head of Legal bei FragDenStaat
Ida Westphal (sie/ihr), Legal Team und Climate Helpdesk bei FragDenStaat
Teilnahmebetrag (diese Fortbildung ist nicht Teil des Kongresses und insofern nicht in der Teilnahmegebühr enthalten)
110,00/130,00 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
160,00/220,00 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder
(jew. incl. MwSt.)
Anmeldung (bitte bis 05.06.2025 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV fortbildung@rav.de)
25_14_Informationsfreiheit in der anwaltlichen Praxis_13.06.25 Leipzig
Termin: 13.6.2025 | 10-15.30 Uhr (5 Zeitstunden nach FAO)
Ort: Sportcampus Uni Leipzig | Jahnallee 59 | 04109 Leipzig
Änderungen am Programm und den Zeiten müssen evtl. noch vorgenommen werden – bitte flexibel bleiben.
Veranstalter sind der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) und die Werner-Holtfort-Stiftung. Wir danken dem Leipziger Strafverteidiger e.V. für die Unterstützung.